Militär der thüringische Staaten

Mit der Militärkonvention von 1867 wurde das Militär von
das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach,
das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha,
das Herzogtum Sachsen-Meiningen,
das Herzogtum Sachsen-Altenburg,
die Fürstentummer Reuß ältere und jüngere Linie und
die Fürstentummer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen
in die königliche preußische Armee aufgenommen.

Infanterie