Militär der thüringische Staaten

Mit der Militärkonvention von 1867 wurde das Militär
des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach,
des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha,
des Herzogtums Sachsen-Meiningen,
des Herzogtums Sachsen-Altenburg,
der Fürstentummer Reuß ältere und jüngere Linie und
der Fürstentummer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen
in die königliche preußische Armee aufgenommen.

Infanterie