Militär der thüringische Staaten

Im Rheinbund wurde 1806 das Militär der thüringische Staaten zusammengefügt in Bataillone und Regimenter.
1814 wurden die wieder selbständig.

Mit der Militärkonvention von 1867 wurde das Militär
des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach,
des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha,
des Herzogtums Sachsen-Meiningen,
des Herzogtums Sachsen-Altenburg,
der Fürstentümmer Reuß ältere und jüngere Linie und
der Fürstentümmer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen
in die königliche preußische Armee aufgenommen.

Infanterie